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08.01.2023 - 22:36
Anpassungen an neue Steuerrechtslage!
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Änderungen beschlossen, die private Nutzer von PV-Anlagen betreffen. Die bisherigen Auswahlmöglichkeiten zum privaten Betrieb von PV-Anlagen wurden entfernt. Diese werden nun behandelt wie Kleinunternehmer.
Achtung: Wählen Sie zukünftig für private Überschusseinspeiser in den Finanzierungsoptionen die Besteuerungsart "Kleinunternehmer (0% MwSt) aus.
Anpassungen an neue Steuerrechtslage!
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Änderungen beschlossen, die private Nutzer von PV-Anlagen betreffen. Die bisherigen Auswahlmöglichkeiten zum privaten Betrieb von PV-Anlagen wurden entfernt. Diese werden nun behandelt wie Kleinunternehmer.
Achtung: Wählen Sie zukünftig für private Überschusseinspeiser in den Finanzierungsoptionen die Besteuerungsart "Kleinunternehmer (0% MwSt) aus.
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