Endbenutzer Lizenzvertrag und allgemeine Nutzungsbedingungen
für Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsberechnungssoftware der Solarconsult AG
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln Erwerb, Verbreitung und Nutzung von o.g. Softwareprodukten zwischen der Solarconsult AG, Steinbeisstraße 20, 71691 Freiberg am Neckar (nachfolgend „Lizenzgeber“), sowie alle Leistungen und Dienste, welche der Lizenzgeber gegenüber natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Lizenznehmer“) entgeltlich oder unentgeltlich erbringt.
Entgegenstehende oder anderslautende Geschäftsbedingungen sind ungültig, sofern der Lizenzgeber sich mit diesen nicht schriftlich einverstanden erklärt.
2. Vertragsabschluss
Durch die Nutzung der vom Lizenzgeber bereitgestellten Software, erklärt sich der Lizenznehmer dazu bereit, durch die Bestimmungen dieses Vertrags gebunden zu sein.
Die Nutzung und Weitergabe der Software ohne Einverständnis zu diesen Bedingungen ist untersagt.
3. Ergänzungen und Änderungen
Für den Bezug von Leistungen gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Lizenzgebers. Diese wird bei Vertrags-schluss zum Vertragsbestandteil. Alle Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Nebenreden sind unzulässig.
Der Lizenzgeber behält sich Änderungen der Geschäfts-bedingungen und Vertragsbestandteile vor. Diese Änderungen werden dem Lizenznehmer unverzüglich elektronisch mitgeteilt. Änderungen werden frühestens in der folgenden Rechnungsperiode wirksam.
(Diese Geschäftsbedingungen, die Preisliste, Produktbeschreibungen, sowie alle weiteren, schriftlichen Vereinbarungen, werden nachfolgend „Vertrag“ genannt.)
4. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag ist für die gesamte Nutzungsdauer der Software gültig. Sofern nicht anders geregelt, läuft der Vertrag mindestens 12 Monate und verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn er nicht mindestens 3 Monate zuvor schriftlich gekündigt wurde.
Nach Vertragsende hat der Lizenznehmer evtl. bei ihm verbliebene Kopien der Software zu löschen.
Die Rückerstattung von im Voraus bezahlten Entgelten ist bei Kündigung durch den Lizenznehmer ausgeschlossen.
5.Leistungserbringung und Garantien
Das Softwareprodukt wird nicht verkauft, sondern ausschließlich lizenziert. Die Software wird lizensiert „so wie sie ist“.
Sofern für die Nutzung ein Entgelt zu zahlen ist, wird die Leistung bei Zahlungsverzug eingestellt.
Der Lizenzgeber garantiert Verfügbarkeit und Beschaffenheit ausschließlich, soweit dies aus der Produktbeschreibung hervorgeht.
6. Gewährleistung und Haftung
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt mit vom Lizenznehmer ausgewählter Soft- oder Hardware kompatibel ist oder den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt.
Die Leistungen werden gemäß dem Stand der Technik erbracht. Die Softwareprodukte werden vom Lizenzgeber mit höchster Sorgfalt erarbeitet und gewissenhaft geprüft. Eine Gewährleistung für das Softwareprodukt schließt der Lizenznehmer jedoch ausdrücklich aus.
Der Lizenzgeber haftet nicht für Kosten und Folgekosten, die sich aus der Verwendung des Softwareprodukts (oder der Unmöglichkeit, dieses zu verwenden) ergeben.
Das Risiko, welches aus der Nutzung des Softwareprodukts entsteht, verbleibt beim Lizenznehmer.
7. Weitergabe und Urheberrecht
Die Softwareprodukte sind geistiges Eigentum des Lizenzgebers und urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die aufgrund von Missbrauch, sowie Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsverletzungen entstehen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist es dem Lizenznehmer untersagt, die implementierten Schutzmechanismen zu umgehen, die Software zu manipulieren oder die Schutzrechtsvermerke unkenntlich zu machen oder zu entfernen.
Die Verbreitung und Weitergabe der Softwareprodukte darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Lizenzgebers erfolgen.
8. Datenschutz und Geheimhaltung
Personenbezogene und sensible Daten, die auf den Servern des Lizenzgebers gespeichert sind, werden vertraulich behandelt und die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten.
Wenn nicht anders vereinbart, werden die auf den Servern des Lizenzgebers befindlichen Daten und deren Sicherung bei Ende der Nutzungsdauer gelöscht.
Die Verbreitung und Weitergabe der Softwareprodukte darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Lizenzgebers erfolgen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der Absicht des Lizenzgebers am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart.